Chemikalienverbotsverordnung

ChemG

ChemG Verordnung

Die § 6 und § 10 der Chemikalienverbotsordnung wurden 2017 geändert. Betroffen ist im Wesentlichen die Belieferung von Endkunden mit Produkten, welche mit Styrol verdünnt sind. Somit darf das klassische Polyesterharz nicht mehr direkt an den Endkunden verkauft werden.

Wir bieten für Endkunden viele Alternativen.

Für Reparaturen mit Harz bieten wir Ihnen verschiedenste andere Möglichkeiten an.

Gewerbliche Kunden, Öffentliche Einrichtungen und auch Wiederverkäufer beliefern wir weiterhin gerne gemäß der Chemikalien Verbotsverordnung.

Veränderungen in der Chemikalienverbotsverordnung
greift auf den Handel mit Polyesterharz

Die Einhaltung der Chemikalien Verbotsverordnung erfordert für die Abgabe an gewerbliche und private Verbraucher entsprechende Vorgaben: Der Umgang mit verschiedenen Chemikalien ist nicht für jeden geeignet. Somit sind Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren für die Verwendung ausgeschlossen.

Beachten Sie hierzu gerne unsere Hinweise in unserem Merkblatt.

Merkblatt Chemikalienverbotsverordnung zum Download:

  • Die Produkte gemäß beiliegender Liste dürfen nur an Personen, die über 18 Jahre alt sind, übergeben werden.
  • Sie dürfen nicht im Regal für jeden erreichbar sein, sondern nur durch besonders unterwiesene Personen direkt an den Käufer übergeben werden. Es besteht für diese Stoffe ein Selbstbedienungsverbot.
  • Besonderheiten gibt es beim Versandhandel. Hier ist durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die betroffen Produkte nur an Befugte ausgegeben werden.
  • Bei der Übergabe der Produkte ist der Käufer darüber zu informieren, dass Gefahrenstoffe übernommen werden. Kunden sind auf die Gefahren und die Sicherheitsratschläge sowie auf das Gefahrensymbol hinzuweisen, z.B. auch auf die mögliche Gefahr für schwangere Frauen.
  • Auf die allgemeinen Hygieneregeln beim Umgang mit Gefahrenstoffen (Reinigung der Hände nach dem Umgang, beim Umgang nicht Essen, Trinken oder Rauchen und ggf. Schutzhandschuhe verwenden) wird hingewiesen. Dies kann auch mit Hilfe eines kleinen Merkblattes erfolgen. Dieses erhalten Sie bei uns mit jedem Produkt, entsprechend der Seite zwei der Verarbeitungsanleitung, schon seit über 5 Jahren von uns!

Die Abgabe an Privatpersonen ist nur durch Sachkundige zulässig. Über diese sachkundigen Personen verfügt auch unser Unternehmen.
Wenn Sie als Privatkunden die Ware am Ladentisch in unserem Unternehmen abholen – dürfen wir Ihnen nach entsprechender Belehrung die Ware gerne zur Verarbeitung übergeben. Der Versandhandel an Privatkunden ist gemäß §10 ChemVerbotsV untersagt.

Belehrung Abgabenachweis für Selbstabholer und Privatkunden zum Download:

Unter folgenden Voraussetzungen dürfen die Waren erworben und versendet werden: 

Wiederverkäufer (mit Sachkundenachweis)
Berufsmäßiger Anwender (mit Gewebenachweis oder Handelsregisterauszug)
Öffentliche Forschungseinrichtungen, Universität, Hochschule etc. (mit Nachweis) 

 

Beachten Sie hierzu folgendes Formblatt:

Chemikalienverbotsverordnung Abgabenachweis:

Sollten Sie weiterhin Fragen haben, kontaktieren Sie uns! Der Neukundenbereich wird von Frau Weishäupl Petra betreut.

Haben wir alle Daten erhalten, nehmen wir umgehend nach Prüfung Ihrer Unterlagen Kontakt auf und schalten Ihr Kundenkonto bei entsprechender Eignung für den Einkauf von Polyesterharz bzw. auch anderen Chemikalien frei!

Kontakt

So können Sie uns erreichen:





+49 9921 80 70 05





Montag - Donnerstag08:00 - 16:00
Freitag08:00 - 13:00
Samstag & Sonntaggeschlossen